Die Bundesregierung hat sich für einen neuen Weg in der Drogenpolitik entschieden
und in diesem Zusammenhang trat das so genannte Cannabisgesetz (CanG) am
01.04.2024 in Kraft. Privater Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis sind nun für
Erwachsene legal. In Anbetracht dieser aktuellen Entwicklungen rund um die
Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken, stellen wir nachfolgend die
Haltung des AGJ-Fachverbandes zu diesem Thema dar.
Wir begrüßen die Teillegalisierung von Cannabis und die damit verbundenen
Veränderungen im rechtlichen Rahmen. Wir unterstützen die Entkriminalisierung der
zahlreichen Menschen, die Cannabis lediglich zum Eigenbedarf konsumieren.
Suchtberatungsstellen können zu einem verantwortungsvollen Umgang mit
Substanzen beitragen, diesen fördern und die Gesundheit der Menschen in unserer
Gemeinschaft schützen. Wir sind der Überzeugung, dass eine regulierte Abgabe von
Cannabis unter bestimmten Bedingungen dazu beitragen kann den Konsum sicherer
zu gestalten. Weiterhin fordert der AGJ-Fachverband die glaubwürdige Einhaltung
des Jugendschutzes, den Ausbau und die Verbesserung der Finanzierung von
Suchtprävention, insbesondere der selektiven und indizierten Prävention.
Seit dem 01.07.2024 erhalten so genannte Anbauvereinigungen die Möglichkeit
Cannabis anzubauen. Diese Anbauvereinigungen sollen sichere, kontrollierte und
legale Zugangsmöglichkeiten zu Cannabis für Volljährige gewährleisten. Es ist
gesetzlich vorgesehen, dass Suchtberatungsstellen in Baden-Württemberg die
Präventionsbeauftragten der Cannabisanbauvereinigungen schulen (§23 CanG).
Daher sind wir als Suchtberatungsstelle für die Cannabisanbauvereinigungen die
ersten Ansprechpartner zum Thema Suchtprävention (ebd.).
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Bedürfnissen
der Betroffenen stehen und dass wir als Gesellschaft verantwortungsvoll mit dem
Thema Cannabis umgehen. Wir stehen Ihnen für Fragen, Informationen und
Beratungen jederzeit zur Verfügung.
Fragen und Antworten zum Thema Cannabisgesetz können auf den Seiten des
Bundesministeriums für Gesundheit nachgelesen werden: FAQ´s CanG.